Friedrich Franz I. zu Mecklenburg- Schwerin war der Sohn von Erbprinz Ludwig (1725–1778) und der Prinzessin Charlotte Sophie von Sachsen-Coburg-Saalfeld (1731–1810).
1774 begab sich Friedrich Franz auf die Suche nach einer standesgemäßen Heiratskandidatin. Er lernte Prinzessin Louise von Sachsen-Gotha-Altenburg kennen. Beide vermählten sich am 1. Juni 1775 in Gotha auf Schloss Friedenstein. Aus dieser Ehe gingen 6 Kinder hervor. Aus den Beziehungen zu seinen 10! Mätressen gingen am Ende 15 Kinder hervor um die er sich alle vorbildlich kümmerte.
Als sein Onkel Herzog Friedrich am 24. April 1785 nach kinderloser Ehe verstarb, übernahm er als Herzog Friedrich Franz I. die Regierung. Am Beginn seiner Amtszeit löste er die letzten an Preußen nach der Reichsexekution unter Karl Leopold seit 1731 verpfändeten Dörfer des Herzogtums aus.
Am 5. Mai 1788 schloss Friedrich Franz I. einen Subsidienvertrag mit den Niederlanden. Die erzielten Einkünfte flossen in die herzogliche Subsidienkasse. Aus den Überschüssen wurden später die Schiffbarmachung der Elde, der Kauf eines Hauses für ein Hospital und die Anschaffung zweier Güter bezahlt.
Friedrich Franz I. beseitigte zudem erneute Unstimmigkeiten mit Rostock durch den Zweiten Rostocker Erbvertrag von 1788. Er vergrößerte seine Herrschaft durch den Reichsdeputationshauptschluss.
1789 kurte der Herzog mit seiner Gemahlin im Fürstenbad Bad Pyrmont.
Er trat am 22. März 1808 als vorletzter deutscher Fürst dem Rheinbund bei.
Friedrich Franz I. war der erste deutsche Fürst, der sich für die Gleichstellung der Juden einsetzte.
Er sagte sich als erster deutscher Fürst am 14. März 1813 vom Rheinbund los.
Der Wiener Kongress verlieh Friedrich Franz I. am 27. Mai 1815 die Großherzogliche Würde, welche er am 17. Juni annahm. Außerdem führten der Großherzog und der Erbgroßherzog fortan das Prädikat "königliche Hoheit".
Nach den Jahren der kriegerischen Auseinandersetzungen wirkte er weiter für sein Land. So ließ er die Rechtspflege umgestalten, das Schulwesen vereinheitlichen und das Kirchenwesen verbessern.
1820 sorgte er für die Aufhebung der Leibeigenschaft, die nach landesherrlicher Sichtweise zu den „gänzlich zu vertilgenden Übeln“ gehörte
(Quelle Wikipedia)